Allgemeine Bestimmungen
Wärmeplanung und Wärmepläne
Abschnitt 1: Pflicht zur Wärmeplanung
§ 4 Pflicht zur Wärmeplanung§ 5 Bestehender WärmeplanAbschnitt 2: Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
§ 6 Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle§ 7 Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen§ 8 Energieinfrastrukturplanungen§ 9 Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner GrundsätzeAbschnitt 3: Datenverarbeitung
§ 10 Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung§ 11 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung§ 12 Anforderungen an die DatenverarbeitungAbschnitt 4: Durchführung der Wärmeplanung
§ 13 Ablauf der Wärmeplanung§ 14 Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung§ 15 Bestandsanalyse§ 16 Potenzialanalyse§ 17 Zielszenario§ 18 Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete§ 19 Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr§ 20 Umsetzungsstrategie§ 21 Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern§ 22 Vereinfachtes Verfahren für die WärmeplanungAbschnitt 5: Wärmeplan
§ 23 Wärmeplan§ 24 Anzeige des Wärmeplans§ 25 Fortschreibung des WärmeplansAbschnitt 6: Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen
§ 26 Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet§ 27 Rechtswirkung der Entscheidung§ 28 Transformation von GasverteilernetzenAnforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
Schlussbestimmungen
§ 33 Verordnungsermächtigungen§ 34 Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet§ 35 EvaluationAnlage 1 (zu § 15)Daten und Informationen für die BestandsanalyseAnlage 2 (zu § 23)Darstellungen im WärmeplanAnlage 3 (zu § 32)Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32