Wohnungseigentum
Abschnitt 1: Begriffsbestimmungen
§ 1 BegriffsbestimmungenAbschnitt 2: Begründung des Wohnungseigentums
§ 2 Arten der Begründung§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum§ 4 Formvorschriften§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums§ 7 Grundbuchvorschriften§ 8 Teilung durch den Eigentümer§ 9 Schließung der WohnungsgrundbücherAbschnitt 3: Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer§ 9b VertretungAbschnitt 4: Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 10 Allgemeine Grundsätze§ 11 Aufhebung der Gemeinschaft§ 12 Veräußerungsbeschränkung§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers§ 15 Pflichten Dritter§ 16 Nutzungen und Kosten§ 17 Entziehung des Wohnungseigentums§ 18 Verwaltung und Benutzung§ 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss§ 20 Bauliche Veränderungen§ 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen§ 22 Wiederaufbau§ 23 Wohnungseigentümerversammlung§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift§ 25 Beschlussfassung§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters§ 26a Zertifizierter Verwalter§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters§ 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht§ 29 VerwaltungsbeiratAbschnitt 5: Wohnungserbbaurecht
§ 30 WohnungserbbaurechtDauerwohnrecht
§ 31 Begriffsbestimmungen§ 32 Voraussetzungen der Eintragung§ 33 Inhalt des Dauerwohnrechts§ 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten§ 35 Veräußerungsbeschränkung§ 36 Heimfallanspruch§ 37 Vermietung§ 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis§ 39 Zwangsversteigerung§ 40 Haftung des Entgelts§ 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte§ 42 Belastung eines Erbbaurechts