VwVG NRWVerwaltungsvollstreckungsgesetz NRW

Vollstreckung von Geldforderungen

Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Befriedigung durch Verwertung von Sicherheiten

Verwaltungszwang

Vollzug gegen Behörden

Vollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts