Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Sachlicher Anwendungsbereich§ 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer, Begriffsbestimmungen§ 3 Eigentumsverhältnisse an Gewässern erster und zweiter Ordnung, sonstigeGewässer§ 4 Eintragung im Grundbuch (zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 5 Bisheriges Eigentum§ 6 Uferlinie (zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 7 Verlandung, Überflutung§ 8 Uferabriss§ 9 Verlagerung des Gewässers§ 10 Inseln, verlassenes Gewässerbett§ 11 Bildung und Information
Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1: Gemeinsame Bestimmungen
§ 12 Bewirtschaftung in Flussgebietseinheiten§ 13 Verordnungsermächtigung zur Gewässerbewirtschaftung§ 14 Gehobene Erlaubnis§ 15 Bewilligung (zu § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 16 RechtsnachfolgeAbschnitt 2: Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
§ 17 Erlaubnisfreie Benutzungen (zu § 8 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 18 Duldungspflicht des Gewässereigentümers (zu § 4 Absatz 5 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 19 Gemeingebrauch§ 20 Regelung des Gemeingebrauchs sowie des Verhaltens im Uferbereich (zu § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 21 Eigentümer- und Anliegergebrauch (zu § 26 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 22 Genehmigung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern§ 22a Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen§ 23 Unterhaltung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern§ 24 Anpassung und Rückbau von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern§ 25 Anlagen zur Benutzung eines Gewässers§ 26 Außer Betrieb Setzen und Beseitigen von Stauanlagen§ 27 Anschluss von Stauanlagen§ 28 Nutzung der Wasserkraft§ 29 Staumarke§ 30 Unbefugtes Ablassen§ 31 GewässerrandstreifenAbschnitt 3: Bewirtschaftung des Grundwassers
§ 32 Entnahmen aus dem Grundwasser§ 33 Außer Betrieb Setzen, Beseitigen und Ändern von Benutzungsanlagen§ 34 Erdaufschlüsse, unterirdische AnlagenBesondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1: Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
§ 35 Wasserschutzgebiete§ 36 Heilquellenschutzgebiete§ 37 Wasserentnahmen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung§ 38 Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung§ 39 Kostenumlage§ 40 Anlagen zur Wassergewinnung und zur Aufbereitung von Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung§ 41 Anzeigepflicht§ 42 Verpflichtung zur SelbstüberwachungAbschnitt 2: Abwasserbeseitigung
Unterabschnitt 1: Begriffsbestimmungen, Grundsätze
§ 43 Begriffsbestimmung§ 44 Beseitigung von Niederschlagswasser§ 45 Erlaubniserteilung für das Einleiten von AbwasserUnterabschnitt 2: Gemeindliche und wasserverbandliche Abwasserbeseitigungspflicht, Übergang von Pflichten
§ 46 Pflicht und Umfang der gemeindlichen Abwasserbeseitigung§ 47 Abwasserbeseitigungskonzept§ 48 Abwasserüberlassungspflicht§ 49 Ausnahmen von der Abwasserbeseitigungspflicht, Übergang auf Dritte§ 50 Gemeinsame Abwasserbeseitigungspflicht (zu § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 51 Übergangsregelung§ 52 Übergang gemeindlicher Pflichten auf juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts§ 53 Abwasserbeseitigungspflicht im Gebiet von AbwasserverbändenUnterabschnitt 3: Umlage von Kosten, Ausgleichszahlungen
§ 54 Umlage von Kosten der Abwasser- und Fremdwasserbeseitigung§ 55 Beitrag an den Kosten der Wasserdienstleistung AbwasserbeseitigungUnterabschnitt 4: Anforderungen an Abwasseranlagen, Einleitungen und Selbstüberwachung
§ 56 Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen§ 57 Anzeige und Genehmigung von Abwasseranlagen§ 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche und private Abwasseranlagen§ 59 Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen und AbwasseranlagenUnterabschnitt 5: Gewässerschutzbeauftragte
§ 60 Gewässerschutzbeauftragte bei Abwasserverbänden (zu § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes )Abschnitt 3: Gewässerunterhaltung, Ausgleich der Wasserführung, Gewässerausbau
Unterabschnitt 1: Gewässerunterhaltung
§ 61 Gewässerunterhaltung (zu § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 62 Pflicht zur Gewässerunterhaltung§ 63 Gewässerunterhaltung durch Dritte§ 64 Umlage des Unterhaltungsaufwands§ 65 Entscheidung in Fragen der GewässerunterhaltungUnterabschnitt 2: Ausgleich der Wasserführung
§ 66 Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung§ 67 Umlage des Aufwands für den Ausgleich der WasserführungUnterabschnitt 3: Gewässerausbau
§ 68 Pflicht zum Gewässerausbau§ 69 Umlage des Ausbauaufwands§ 70 Vorteilsausgleich§ 71 Grundsätze für den GewässerausbauUnterabschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften
§ 72 Finanzierungshilfen des Landes§ 73 (weggefallen)§ 74 Koordinierung der Unterhaltung und des Ausbaus der Gewässer sowie des Ausgleichs der WasserführungAbschnitt 4: Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Rückhaltebecken außerhalb von Gewässern
§ 75 Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Rückhaltebecken außerhalb von Gewässern§ 76 Bau und BetriebAbschnitt 5: Hochwasserschutz
Unterabschnitt 1: Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen
§ 77 Errichten, Beseitigen, Umgestalten von Deichen und anderenHochwasserschutzanlagen§ 78 Unterhaltung und Wiederherstellung§ 79 Umlage§ 80 Entscheidung in Unterhaltungsfragen§ 81 Statusbericht§ 82 SchutzvorschriftenUnterabschnitt 2: Überschwemmungsgebiete
§ 83 Festsetzung und vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten§ 84 Besondere Bestimmungen für Überschwemmungsgebiete§ 85 Verordnung zum Hochwasserinformations- und HochwassermeldedienstAbschnitt 6: Wasserwirtschaftliche Planung, Grundlagen der Wasserwirtschaft
Unterabschnitt 1: Hochwasserrisikomanagementplanung nach § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes, Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplanung nach §§ 82, 83 des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 86 Beteiligung bei Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan§ 87 Information und aktive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Hochwasserrisikomanagementplanung§ 88 Bekanntgabe und Verbindlichkeit der wasserwirtschaftlichen PlanungenUnterabschnitt 2: Grundlagen der Wasserwirtschaft, Daten und Dokumentation
§ 89 Grundlagen der Wasserwirtschaft§ 90 Informations- und DokumentationspflichtenUnterabschnitt 3: Wasserbuch
§ 91 Einrichtung des Wasserbuchs (zu § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 92 Eintragung, VerfahrenGewässeraufsicht
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen, Betretungsrechte, Mitwirkungspflichten
§ 97 Besondere Pflichten Dritter beim Gewässerausbau, Deichbau, der Gewässerunterhaltung und der Gewässer- und Deichschau§ 98 Besondere Pflichten im Interesse der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung bei der Erteilung von Wasserrechten, Anzeigeverfahren und Grundlagenermittlung§ 99 Einschränkende Vorschriften§ 100 Wasser- und Hochwassergefahr