LWG NRWLandeswassergesetz NRW

Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1: Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

§ 35 Wasserschutzgebiete§ 36 Heilquellenschutzgebiete§ 37 Wasserentnahmen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung§ 38 Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung§ 39 Kostenumlage§ 40 Anlagen zur Wassergewinnung und zur Aufbereitung von Wasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung§ 41 Anzeigepflicht§ 42 Verpflichtung zur Selbstüberwachung

Abschnitt 2: Abwasserbeseitigung

Unterabschnitt 1: Begriffsbestimmungen, Grundsätze
§ 43 Begriffsbestimmung§ 44 Beseitigung von Niederschlagswasser§ 45 Erlaubniserteilung für das Einleiten von Abwasser
Unterabschnitt 2: Gemeindliche und wasserverbandliche Abwasserbeseitigungspflicht, Übergang von Pflichten
§ 46 Pflicht und Umfang der gemeindlichen Abwasserbeseitigung§ 47 Abwasserbeseitigungskonzept§ 48 Abwasserüberlassungspflicht§ 49 Ausnahmen von der Abwasserbeseitigungspflicht, Übergang auf Dritte§ 50 Gemeinsame Abwasserbeseitigungspflicht (zu § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 51 Übergangsregelung§ 52 Übergang gemeindlicher Pflichten auf juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts§ 53 Abwasserbeseitigungspflicht im Gebiet von Abwasserverbänden
Unterabschnitt 3: Umlage von Kosten, Ausgleichszahlungen
§ 54 Umlage von Kosten der Abwasser- und Fremdwasserbeseitigung§ 55 Beitrag an den Kosten der Wasserdienstleistung Abwasserbeseitigung
Unterabschnitt 4: Anforderungen an Abwasseranlagen, Einleitungen und Selbstüberwachung
§ 56 Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen§ 57 Anzeige und Genehmigung von Abwasseranlagen§ 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche und private Abwasseranlagen§ 59 Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
Unterabschnitt 5: Gewässerschutzbeauftragte
§ 60 Gewässerschutzbeauftragte bei Abwasserverbänden (zu § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes )

Abschnitt 3: Gewässerunterhaltung, Ausgleich der Wasserführung, Gewässerausbau

Unterabschnitt 1: Gewässerunterhaltung
§ 61 Gewässerunterhaltung (zu § 39 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 62 Pflicht zur Gewässerunterhaltung§ 63 Gewässerunterhaltung durch Dritte§ 64 Umlage des Unterhaltungsaufwands§ 65 Entscheidung in Fragen der Gewässerunterhaltung
Unterabschnitt 2: Ausgleich der Wasserführung
§ 66 Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung§ 67 Umlage des Aufwands für den Ausgleich der Wasserführung
Unterabschnitt 3: Gewässerausbau
§ 68 Pflicht zum Gewässerausbau§ 69 Umlage des Ausbauaufwands§ 70 Vorteilsausgleich§ 71 Grundsätze für den Gewässerausbau
Unterabschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften
§ 72 Finanzierungshilfen des Landes§ 73 (weggefallen)§ 74 Koordinierung der Unterhaltung und des Ausbaus der Gewässer sowie des Ausgleichs der Wasserführung

Abschnitt 4: Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Rückhaltebecken außerhalb von Gewässern

§ 75 Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, Rückhaltebecken außerhalb von Gewässern§ 76 Bau und Betrieb

Abschnitt 5: Hochwasserschutz

Unterabschnitt 1: Deiche und andere Hochwasserschutzanlagen
§ 77 Errichten, Beseitigen, Umgestalten von Deichen und anderenHochwasserschutzanlagen§ 78 Unterhaltung und Wiederherstellung§ 79 Umlage§ 80 Entscheidung in Unterhaltungsfragen§ 81 Statusbericht§ 82 Schutzvorschriften
Unterabschnitt 2: Überschwemmungsgebiete
§ 83 Festsetzung und vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten§ 84 Besondere Bestimmungen für Überschwemmungsgebiete§ 85 Verordnung zum Hochwasserinformations- und Hochwassermeldedienst

Abschnitt 6: Wasserwirtschaftliche Planung, Grundlagen der Wasserwirtschaft

Unterabschnitt 1: Hochwasserrisikomanagementplanung nach § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes, Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplanung nach §§ 82, 83 des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 86 Beteiligung bei Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan§ 87 Information und aktive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Hochwasserrisikomanagementplanung§ 88 Bekanntgabe und Verbindlichkeit der wasserwirtschaftlichen Planungen
Unterabschnitt 2: Grundlagen der Wasserwirtschaft, Daten und Dokumentation
§ 89 Grundlagen der Wasserwirtschaft§ 90 Informations- und Dokumentationspflichten
Unterabschnitt 3: Wasserbuch
§ 91 Einrichtung des Wasserbuchs (zu § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes )§ 92 Eintragung, Verfahren