Allgemeine Bestimmungen
Zielniveau, Ausschreibungsvolumen und Umfang der gesetzlichen Reduzierung
§ 4 Zielniveau und Zieldaten§ 5 Erreichen des Zielniveaus durch Ausschreibungen und die gesetzliche Reduzierung§ 6 Ermittlung des Ausschreibungsvolumens und des Umfangs der gesetzlichen Reduzierung§ 7 Ermittlung des Ausgangsniveaus durch die Bundesnetzagentur§ 8 Beschleunigtes Verfahren zur Erfassung der Steinkohleanlagen§ 9 Verbindliche Stilllegungsanzeige und verbindliche Kohleverfeuerungsverbotsanzeige
Ausschreibungen zur Reduzierung der Steinkohleverstromung
§ 10 Gegenstand der Ausschreibungen, Gebotstermine§ 11 Bekanntmachung der Ausschreibung§ 12 Teilnahmeberechtigung§ 13 Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die Ausschreibungen§ 14 Anforderungen an Gebote§ 15 Rücknahme von Geboten§ 16 Ausschluss von Bietern§ 17 Ausschluss von Geboten§ 18 Zuschlagsverfahren§ 19 Höchstpreis§ 20 Verfahren bei Unterzeichnung der Ausschreibung§ 21 Zuschlagstermine, Erteilung der Zuschläge§ 22 Unterrichtung der für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständigen Behörden§ 23 Anspruch auf den Steinkohlezuschlag, Fälligkeit§ 24 Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge§ 25 Verhältnis der Steinkohleausschreibung zur Kapazitätsreserve§ 26 Gewährleistung der Netzsicherheit bei der Ausschreibung
Gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung
§ 27 Gesetzliche Reduzierung, Anordnungstermine§ 28 Gesetzliche Reduktionsmenge§ 29 Verfahren der Reihung durch die Bundesnetzagentur§ 30 Zuordnung zu Dampfsammelschienenblöcken für die gesetzliche Reduzierung§ 31 Investitionen in Steinkohleanlagen§ 32 Aktualisierung der Reihung, Pflichten der Anlagenbetreiber§ 33 Anordnungsverfahren§ 34 Netzanalyse und Prüfung der Aussetzung der Anordnung der gesetzlichen Reduzierung§ 35 Anordnung der gesetzlichen Reduzierung und deren Aussetzung§ 36 Verhältnis der gesetzlichen Reduzierung zur Kapazitätsreserve§ 37 Gewährleistung der Netzsicherheit bei der gesetzlichen Reduzierung§ 38 Steinkohle-Kleinanlagen§ 39 Härtefälle
Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung
§ 40 Stilllegung von Braunkohleanlagen§ 41 Wahlrechte im Stilllegungspfad§ 42 Netzreserve§ 43 Braunkohle-Kleinanlagen§ 44 Entschädigung für die Stilllegung von Braunkohleanlagen§ 45 Auszahlungsmodalitäten§ 46 Ausschluss Kohleersatzbonus§ 47 Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung; Weiterbetrieb und Reserve§ 48 Energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II§ 49 Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags§ 50 Zeitlich gestreckte Stilllegung
Verbot der Kohleverfeuerung, Neubauverbot
Überprüfungen
Förderprogramm zur treibhausgasneutralen Erzeugung und Nutzung von Wärme
Sonstige Bestimmungen
§ 59 Bestehende Genehmigungen§ 60 Verordnungsermächtigungen§ 61 Aufgaben der Bundesnetzagentur§ 62 Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur§ 63 Gebühren und Auslagen§ 64 Rechtsschutz§ 65 Bußgeldvorschriften§ 66 Fristen und Termine§ 67 ÜbergangsbestimmungAnlage 1 (zu § 12 Absatz 3)SüdregionAnlage 2 (zu Teil 5)Stilllegungszeitpunkte BraunkohleanlagenAnlage 3 (zu § 50)Vergütung Zeitlich gestreckte StilllegungAnlage 4 (zu § 45 Absatz 1 Satz 3)Formel zur Berechnung der entgangenen Gewinne aus der StromerzeugungAnlage 5 (zu § 45 Absatz 1 Satz 3)Formel zur Berechnung der entgangenen Gewinne aus dem Vertrieb von Veredelungsprodukten