IFG NRWInformationsfreiheitsgesetz NRW

Zweck des Gesetzes

Anwendungsbereich

Begriffsbestimmungen

Informationsrecht

Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung

Schutz des behördlichen Entscheidungsbildungsprozesses

Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen

Schutz personenbezogener Daten

Einwilligung der betroffenen Person

Veröffentlichungspflichten

Beauftragte oder Beauftragter für das Recht auf Information

Inkrafttreten