Allgemeine Regelungen
Zulassungsverfahren
§ 6 Antrag auf Zulassung§ 7 Tageszulassung§ 8 Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat§ 9 Zuteilung von Kennzeichen§ 10 Besondere Kennzeichen§ 11 Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge§ 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen§ 13 Zulassungsbescheinigung Teil I§ 14 Zulassungsbescheinigung Teil II§ 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen§ 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung§ 17 Verwertungsnachweis
Internetbasierte Zulassung
§ 18 Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
Unterabschnitt 1: Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden
§ 19 Portal§ 20 Antrag§ 21 Sicherheitscodes§ 22 Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung§ 23 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der NachprüfungUnterabschnitt 2: Internetbasierte Außerbetriebsetzung
§ 24 Antrag auf Außerbetriebsetzung§ 25 AußerbetriebsetzungUnterabschnitt 3: Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
§ 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen§ 27 Internetbasierte Erstzulassung§ 28 Internetbasierte Tageszulassung§ 29 Internetbasierte Wiederzulassung§ 30 Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige InbetriebsetzungUnterabschnitt 4: Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen
§ 31 Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung§ 32 Vorläufiger ZulassungsnachweisUnterabschnitt 5: Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 33 Großkundenschnittstelle§ 34 Registrierung als Großkunde§ 35 Identifizierungsmerkmal§ 36 Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde§ 37 Antragstellung über die Großkundenschnittstelle§ 38 Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten§ 39 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde§ 40 Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der ZulassungsbehördeZeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
§ 41 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen§ 42 Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen§ 43 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer§ 44 Fahrten im internationalen Verkehr§ 45 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland
Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
§ 49 Versicherungsnachweis§ 50 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde§ 51 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz§ 52 Versicherungskennzeichen§ 53 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens§ 54 Rote Versicherungskennzeichen§ 55 Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses§ 56 Versicherungsplakette
Fahrzeugregister
§ 57 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister§ 58 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister§ 59 Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern§ 60 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt§ 61 Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister§ 62 Übermittlung von Daten an die Versicherer§ 63 Mitteilungen an die Finanzbehörden§ 64 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes§ 65 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden§ 66 Abruf im automatisierten Verfahren§ 67 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren§ 68 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch§ 69 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren§ 70 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen§ 71 Übermittlungssperren§ 72 Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister§ 73 Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister§ 74 Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
Durchführungs- und Schlussvorschriften
§ 75 Zuständigkeiten§ 76 Ausnahmen§ 77 Ordnungswidrigkeiten§ 78 Verweis auf technische Regelwerke§ 79 Übergangs- und AnwendungsbestimmungenAnlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4)Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der KennzeichenAnlage 2 (zu § 9 Absatz 1 Satz 6)Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler OrganisationenAnlage 3 (zu § 11 Absatz 4)Plakettenmuster für elektrisch betriebene FahrzeugeAnlage 4 (zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4)Ausgestaltung der KennzeichenAnlage 5 (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7)Stempelplaketten und PlakettenträgerAnlage 6 (zu § 13 Absatz 1)Zulassungsbescheinigung Teil IAnlage 7 (zu § 13 Absatz 4)Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der BundeswehrAnlage 8 (zu § 14 Absatz 2)Zulassungsbescheinigung Teil IIAnlage 9 (zu § 17)VerwertungsnachweisAnlage 10 (zu § 22 Absatz 4)Verifizierung der PrüfzifferAnlage 11 (zu § 26 Absatz 3)Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte ZulassungsverfahrenAnlage 12 (zu § 37 Absatz 4)Bevollmächtigung eines Großkunden zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen GroßkundenschnittstelleAnlage 13 (zu § 41 Absatz 2 Satz 1)Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem KennzeichenAnlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1)Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit KurzzeitkennzeichenAnlage 15 (zu § 43 Absatz 2 Satz 1)Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem KennzeichenAnlage 16 (zu §§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und 49 Absatz 3)Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende HaftpflichtversicherungAnlage 17 (zu § 53 Absatz 1 Satz 6)Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige KraftfahrzeugeAnlage 18 (zu § 56 Absatz 2 Nummer 3)Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge