EuRAGGesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Berufsausübung als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt

Eingliederung

Abschnitt 1: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit

§ 11 Voraussetzungen§ 12 Nachweis der Tätigkeit

Abschnitt 2: Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht

§ 13 Voraussetzungen§ 14 Nachweise§ 15 Gespräch

Ermächtigungen, Übertragung von Befugnissen