DRiGDeutsches Richtergesetz

Richteramt in Bund und Ländern

Abschnitt 1: Einleitende Vorschriften

§ 1 Berufsrichter und ehrenamtliche Richter§ 2 Geltung für Berufsrichter§ 3 Dienstherr§ 4 Unvereinbare Aufgaben

Abschnitt 2: Befähigung zum Richteramt

§ 5 Befähigung zum Richteramt§ 5a Studium§ 5b Vorbereitungsdienst§ 5c Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst§ 5d Prüfungen; Verordnungsermächtigung§ 6 Anerkennung von Prüfungen§ 7 Universitätsprofessoren

Abschnitt 3: Richterverhältnis

§ 8 Rechtsformen des Richterdienstes§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen§ 10 Ernennung auf Lebenszeit§ 11 Ernennung auf Zeit§ 12 Ernennung auf Probe§ 13 Verwendung eines Richters auf Probe§ 14 Ernennung zum Richter kraft Auftrags§ 15 Wirkungen auf das Beamtenverhältnis§ 16 Dauer der Verwendung als Richter kraft Auftrags§ 17 Ernennung durch Urkunde§ 17a Niederlegung eines Mandats im Deutschen Bundestag§ 18 Nichtigkeit der Ernennung§ 19 Rücknahme der Ernennung§ 19a Amtsbezeichnungen§ 20 Allgemeines Dienstalter§ 21 Entlassung aus dem Dienstverhältnis§ 22 Entlassung eines Richters auf Probe§ 23 Entlassung eines Richters kraft Auftrags§ 24 Beendigung des Dienstverhältnisses durch richterliche Entscheidung

Abschnitt 4: Unabhängigkeit des Richters

§ 25 Grundsatz§ 26 Dienstaufsicht§ 27 Übertragung eines Richteramts§ 28 Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Lebenszeit§ 29 Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Probe, Richtern kraft Auftrags und abgeordneten Richtern§ 30 Versetzung und Amtsenthebung§ 31 Versetzung im Interesse der Rechtspflege§ 32 Veränderung der Gerichtsorganisation§ 33 Belassung des vollen Gehalts§ 34 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit§ 35 Vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte§ 36 Mitgliedschaft in einer Volksvertretung oder Regierung§ 37 Abordnung

Abschnitt 5: Besondere Pflichten des Richters

§ 38 Richtereid§ 39 Wahrung der Unabhängigkeit§ 40 Schiedsrichter und Schlichter§ 41 Rechtsgutachten§ 42 Nebentätigkeiten in der Rechtspflege§ 43 Beratungsgeheimnis

Abschnitt 6: Ehrenamtliche Richter

§ 44 Bestellung und Abberufung des ehrenamtlichen Richters§ 44a Hindernisse für Berufungen als ehrenamtliche Richter§ 44b Abberufung von ehrenamtlichen Richtern§ 45 Unabhängigkeit und besondere Pflichten des ehrenamtlichen Richters§ 45a Bezeichnungen der ehrenamtlichen Richter