Richteramt in Bund und Ländern
Abschnitt 1: Einleitende Vorschriften
§ 1 Berufsrichter und ehrenamtliche Richter§ 2 Geltung für Berufsrichter§ 3 Dienstherr§ 4 Unvereinbare AufgabenAbschnitt 2: Befähigung zum Richteramt
§ 5 Befähigung zum Richteramt§ 5a Studium§ 5b Vorbereitungsdienst§ 5c Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst§ 5d Prüfungen; Verordnungsermächtigung§ 6 Anerkennung von Prüfungen§ 7 UniversitätsprofessorenAbschnitt 3: Richterverhältnis
§ 8 Rechtsformen des Richterdienstes§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen§ 10 Ernennung auf Lebenszeit§ 11 Ernennung auf Zeit§ 12 Ernennung auf Probe§ 13 Verwendung eines Richters auf Probe§ 14 Ernennung zum Richter kraft Auftrags§ 15 Wirkungen auf das Beamtenverhältnis§ 16 Dauer der Verwendung als Richter kraft Auftrags§ 17 Ernennung durch Urkunde§ 17a Niederlegung eines Mandats im Deutschen Bundestag§ 18 Nichtigkeit der Ernennung§ 19 Rücknahme der Ernennung§ 19a Amtsbezeichnungen§ 20 Allgemeines Dienstalter§ 21 Entlassung aus dem Dienstverhältnis§ 22 Entlassung eines Richters auf Probe§ 23 Entlassung eines Richters kraft Auftrags§ 24 Beendigung des Dienstverhältnisses durch richterliche EntscheidungAbschnitt 4: Unabhängigkeit des Richters
§ 25 Grundsatz§ 26 Dienstaufsicht§ 27 Übertragung eines Richteramts§ 28 Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Lebenszeit§ 29 Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Probe, Richtern kraft Auftrags und abgeordneten Richtern§ 30 Versetzung und Amtsenthebung§ 31 Versetzung im Interesse der Rechtspflege§ 32 Veränderung der Gerichtsorganisation§ 33 Belassung des vollen Gehalts§ 34 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit§ 35 Vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte§ 36 Mitgliedschaft in einer Volksvertretung oder Regierung§ 37 AbordnungAbschnitt 5: Besondere Pflichten des Richters
§ 38 Richtereid§ 39 Wahrung der Unabhängigkeit§ 40 Schiedsrichter und Schlichter§ 41 Rechtsgutachten§ 42 Nebentätigkeiten in der Rechtspflege§ 43 BeratungsgeheimnisAbschnitt 6: Ehrenamtliche Richter
§ 44 Bestellung und Abberufung des ehrenamtlichen Richters§ 44a Hindernisse für Berufungen als ehrenamtliche Richter§ 44b Abberufung von ehrenamtlichen Richtern§ 45 Unabhängigkeit und besondere Pflichten des ehrenamtlichen Richters§ 45a Bezeichnungen der ehrenamtlichen RichterRichter im Bundesdienst
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 46 Geltung des Bundesbeamtenrechts§ 47 Bundespersonalausschuss in Angelegenheiten der Richter§ 48 Eintritt in den Ruhestand§ 48a Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen§ 48b Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen§ 48c Teilzeitbeschäftigung§ 48d Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und berufliches FortkommenAbschnitt 2: Richtervertretungen
§ 49 Richterrat und Präsidialrat§ 50 Zusammensetzung des Richterrats§ 51 Wahl des Richterrats§ 52 Aufgaben des Richterrats§ 53 Gemeinsame Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung§ 54 Bildung des Präsidialrats§ 55 Aufgabe des Präsidialrats§ 56 Einleitung der Beteiligung§ 57 Stellungnahme des Präsidialrats§ 58 Geschäftsführung, Rechtsstellung der Mitglieder§ 59 Abgeordnete Richter§ 60 Rechtsweg in Angelegenheiten der RichtervertretungenAbschnitt 3: Dienstgericht des Bundes
§ 61 Verfassung des Dienstgerichts§ 62 Zuständigkeit des Dienstgerichts§ 63 Disziplinarverfahren§ 64 Disziplinarmaßnahmen§ 65 Versetzungsverfahren§ 66 Prüfungsverfahren§ 67 Urteilsformel im Prüfungsverfahren§ 68 Aussetzung von VerfahrenAbschnitt 4: Richter des Bundesverfassungsgerichts
§ 69 Beschränkte Geltung dieses Gesetzes§ 70 Bundesrichter als Richter des BundesverfassungsgerichtsRichter im Landesdienst
§ 71 Geltung des Beamtenstatusgesetzes§ 71a Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes§ 72 Bildung des Richterrats§ 73 Aufgaben des Richterrats§ 74 Bildung des Präsidialrats§ 75 Aufgaben des Präsidialrats§ 76 Altersgrenzen§ 76a Teilzeitbeschäftigung§ 77 Errichtung von Dienstgerichten§ 78 Zuständigkeit des Dienstgerichts§ 79 Rechtszug§ 80 Revision im Versetzungsverfahren und im Prüfungsverfahren§ 81 Zulässigkeit der Revision im Disziplinarverfahren§ 82 Revisionsverfahren im Disziplinarverfahren§ 83 Verfahrensvorschriften§ 84 Verfassungsrichter