BSIG 2025BSI-Gesetz

Das Bundesamt

Kapitel 1: Aufgaben und Befugnisse

§ 3 Aufgaben des Bundesamtes§ 4 Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes§ 5 Allgemeine Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik§ 6 Informationsaustausch§ 7 Kontrolle der Kommunikationstechnik des Bundes, Betretensrechte§ 8 Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes§ 9 Verarbeitung von Protokollierungsdaten der Kommunikationstechnik des Bundes§ 10 Anordnungen von Maßnahmen zur Abwendung oder Behebung von Sicherheitsvorfällen§ 11 Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme in herausgehobenen Fällen§ 12 Bestandsdatenauskunft§ 13 Warnungen§ 14 Untersuchung der Sicherheit in der Informationstechnik, Auskunftsverlangen§ 15 Detektion von Angriffsmethoden und von Sicherheitsrisiken für die Netz- und IT-Sicherheit§ 16 Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Anbietern von Telekommunikationsdiensten§ 17 Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Anbietern von digitalen Diensten§ 18 Anordnungen von Maßnahmen des Bundesamtes gegenüber Herstellern von IKT-Produkten§ 19 Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten

Kapitel 2: Datenverarbeitung

§ 20 Verarbeitung personenbezogener Daten§ 21 Beschränkungen der Rechte der betroffenen Person§ 22 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten§ 23 Auskunftsrecht der betroffenen Person§ 24 Recht auf Berichtigung§ 25 Recht auf Löschung§ 26 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung§ 27 Widerspruchsrecht

Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen