TEHG
References
in § 2 TEHG

TEHG  
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

(1) Dieses Gesetz gilt für die in Teil A Abschnitt 2 des Anhangs sowie für die in Teil B Abschnitt 2 des Anhangs aufgeführten Tätigkeiten.
(2) Zur Bestimmung des Anwendungsbereichs dieses Gesetzes gelten ergänzend
1.
§ 19 für den Bereich Anlagen,
2.
die §§ 29 und 33 Absatz 1 Satz 1 für den Bereich Luftverkehr und
3.
§ 36 Absatz 1 und 2 für den Bereich Seeverkehr.
(3) Dieses Gesetz gilt auch für die Durchführung der EU-CBAM-Verordnung und der von der Europäischen Kommission zu dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte.
(4) Dieses Gesetz gilt auch für die Überwachung und die Ahndung von Verstößen gegen die Überwachungs- und Berichterstattungspflichten nach Kapitel II der EU-MRV-Seeverkehrsverordnung.
Source: BMJ
Imported:
Here are your Documents and notes
Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Energie- & Umweltrecht
notes
for § 2 TEHG
No notes available.