PAO
References
in § 8 PAO

PAO  
Patentanwaltsordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Recht der juristischen Berufe

Die erforderlichen Rechtskenntnisse sind durch eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission (§ 9) nachzuweisen. Die Prüfung ist besonders auch darauf zu richten, ob die Bewerberin oder der Bewerber die Fähigkeit zur praktischen Anwendung der Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich der zu ihrer Anwendung erforderlichen Kenntnisse des allgemeinen Rechts besitzt; sie soll sich auf alle Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes erstrecken, auf denen der Patentanwalt beraten und vertreten darf. Die schriftliche Prüfung kann auch elektronisch durchgeführt werden.
Source: BMJ
Imported:
Here are your Documents and notes
Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Recht der juristischen Berufe
notes
for § 8 PAO
No notes available.