OBG NRW Ordnungsbehördengesetz NRW
OBG NRW
Ordnungsbehördengesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes VerwaltungsrechtOrdnungsrecht
Polizei- & Ordnungsrecht
Ordnungsbehördliche Verordnungen sind die auf Grund der Ermächtigung in den §§ 26 und 27 erlassenen Gebote oder Verbote, die für eine unbestimmte Anzahl von Fällen an eine unbestimmte Anzahl von Personen gerichtet sind. Die Vorschriften dieses Gesetzes über ordnungsbehördliche Verordnungen finden auch dann Anwendung, wenn besondere Gesetze zum Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen ermächtigen und nichts anderes vorsehen.
Source: Justizportal NRW
Imported:
- Create new documents or notes
... by clicking on or in the toolbar above the legal text.
Documents
for Polizei- & Ordnungsrecht
notes
for § 25 OBG NRW
No notes available.