KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz
KHG
Krankenhausfinanzierungsgesetz
Spezialisierungen
Medizinrecht
Die Krankenhäuser werden dadurch wirtschaftlich gesichert, daß
- 1.
- ihre Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernommen werden und sie
- 2.
- leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen, die nach Maßgabe dieses Gesetzes auch Investitionskosten enthalten können, sowie Vergütungen für vor- und nachstationäre Behandlung und für ambulantes Operieren erhalten.
Source: BMJ
Imported:
- Here are your Documents and notes
- Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
- Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for Medizinrecht
notes
for § 4 KHG
No notes available.