CPR Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
CPR
Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Nach Anhörung der Parteien kann der Spruchkörper
(a) entscheiden, den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens als unzulässig zurückzuweisen; eine solche Entscheidung muss mit Stimmenmehrheit der Richter des Spruchkörpers ergehen;
(b) entscheiden, dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stattzugeben; durch diese Entscheidung wird die zu überprüfende Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben oder ausgesetzt und das Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung wieder aufgenommen. Wird das Verfahren wieder aufgenommen, erteilt der Spruchkörper Anweisungen für das weitere Verfahren.
Bezug zum Übereinkommen: Artikel 81 Absatz 3
Source: Unified Patent Court
Imported:
- Here are your Documents and notes
- Create a new Document or Note using the toolbar above the legal text.
- Open an existing Document or Note from the right-hand column or directly in the text.
Documents
for
No Documents available
notes
for Regel 255 CPR
No notes available.