BGB
References
in § 782 BGB

BGB  
Bürgerliches Gesetzbuch

ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse

Sonst. vertragliche Schuldverhältnisse

Wird ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis auf Grund einer Abrechnung oder im Wege des Vergleichs erteilt, so ist die Beobachtung der in den §§ 780, 781 vorgeschriebenen schriftlichen Form nicht erforderlich.
Source: BMJ
Imported:
  • Create new documents or notes
    ... by clicking on or in the toolbar above the legal text.
Documents
for Sonst. vertragliche Schuldverhältnisse
notes
for § 782 BGB
No notes available.