BevStatG
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in § 1 BevStatG

BevStatG  
Bevölkerungsstatistikgesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Personenstandsrecht

Folgende Bundesstatistiken werden geführt, um die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung sowie ihre Veränderungen und deren Ursachen festzustellen:
1.
die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, untergliedert in die
a)
Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen,
b)
Geburtenstatistik,
c)
Sterbefallstatistik einschließlich Todesursachenstatistik,
2.
die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen,
3.
die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften,
4.
die Wanderungsstatistik und
5.
die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Source: BMJ
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