BevStatG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 1 BevStatG

BevStatG  

Bevölkerungsstatistikgesetz

Folgende Bundesstatistiken werden geführt, um die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung sowie ihre Veränderungen und deren Ursachen festzustellen:
1.
die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, untergliedert in die
a)
Statistik der Eheschließungen und Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen,
b)
Geburtenstatistik,
c)
Sterbefallstatistik einschließlich Todesursachenstatistik,
2.
die Statistik der rechtskräftigen Beschlüsse in Eheauflösungssachen,
3.
die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften,
4.
die Wanderungsstatistik und
5.
die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Personenstandsrecht
Notizen
zu § 1 BevStatG
Keine Notizen vorhanden.