BArtSchV
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in Anlage 7 BArtSchV

BArtSchV  
Bundesartenschutzverordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 317
Die in § 17 Abs. 3 genannte Beschriftung muss folgende Angaben enthalten: Ausgebender Verein, Angabe zu offenem oder geschlossenem Ring, Jahrgang, Ringgröße, laufende Nummer. Für Greifvogelhybriden ist zusätzlich das Kürzel "HY" in die Beschriftung aufzunehmen.
Für die ausgebenden Vereine sind folgende Kürzel zu verwenden:
 Ausgebender VereinKürzel
 BNAB
 ZZFZ
Für die Angabe zum offenen oder geschlossenen Ring sind folgende Buchstaben zu verwenden:
 RingKürzel
 OffenO
 GeschlossenG
Für die nachstehenden Ringgrößen sind folgende Ordnungszahlen zu verwenden:
 Ringgröße in mmOrdnungszahl
 2.0
 2.31
 2.52
 2.73
 2.84
 3.05
 3.26
 3.37
 3.58
 3.89
Source: BMJ
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