Allgemeine Vorschriften
Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 3 Inverkehrbringen§ 4 (weggefallen)§ 5 Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus der
Konformitätsbewertung§ 6 Mitteilungspflichten§ 6a Anwendung der Notfallverfahren§ 6b Priorisierung der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Geräten und Maschinen§ 6c Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren, bei denen die Einschaltung einer benannten Stelle vorgeschrieben ist§ 6d Priorisierung der Marktüberwachungstätigkeiten und gegenseitige Unterstützung der Behörden