Allgemeine Vorschriften
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
§ 3 Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe§ 4 Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen§ 5 Betriebsbedingungen§ 6 Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen§ 7 Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen§ 8 Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen§ 9 Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen§ 10 Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte§ 11 Ableitungsbedingungen für Abgase§ 12 Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände§ 13 Energieeffizienz
Messung und Überwachung
§ 14 Messplätze§ 15 Messverfahren und Messeinrichtungen§ 16 Kontinuierliche Messungen§ 17 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen§ 18 Periodische Messungen§ 19 Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen§ 20 Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen§ 20a Besondere Überwachung während Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs§ 21 Störungen des Betriebs§ 22 Jährliche Berichte über Emissionen
Gemeinsame Vorschriften
Schlussvorschriften
§ 26 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern§ 27 Ordnungswidrigkeiten§ 28 ÜbergangsregelungenAnlage 1 (zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und 6 und § 20 Absatz 1)Emissionsgrenzwerte für Schwermetalle und krebserzeugende StoffeAnlage 2 (zu Anlage 1 Buchstabe d und e)Äquivalenzfaktoren – polychlorierte Dibenzodioxine, Dibenzofurane und dl-PCBAnlage 2a (zu § 18 Absatz 3)Zu ermittelnde polybromierte Dibenzo-p-dioxine und FuraneAnlage 3 (zu § 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 3 und § 22 Absatz 1)Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von AbfällenAnlage 4 (zu § 15 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 5)Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der MessergebnisseAnlage 5 (zu § 2 Absatz 12)UmrechnungsformelAnlage 6 (zu § 4 Absatz 1)UmweltmanagementsystemeAnlage 7 (zu § 13 Absatz 3)Energieeffizienz von Abfallverbrennungsanlagen