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PublGPublizitätsgesetz
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Rechnungslegung von Unternehmen

§ 1 Zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen§ 2 Beginn und Dauer der Pflicht zur Rechnungslegung§ 3 Geltungsbereich§ 4 Gesetzliche Vertreter, Aufsichtsrat, Feststellung, Gericht§ 5 Aufstellung von Jahresabschluß und Lagebericht§ 6 Prüfung durch die Abschlußprüfer§ 7 Prüfung durch den Aufsichtsrat§ 8 Feststellung des Jahresabschlusses§ 9 Offenlegung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfung durch die das Unternehmensregister führende Stelle§ 10 Nichtigkeit des Jahresabschlusses
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Rechnungslegung von Konzernen

§ 11 Zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen§ 12 Beginn und Dauer der Pflicht zur Konzernrechnungslegung§ 13 Aufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht§ 14 Prüfung des Konzernabschlusses§ 15 Offenlegung des Konzernabschlusses§ 16 [weggefallen]
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Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften

§ 17 Unrichtige Darstellung§ 18 Verletzung der Berichtspflicht§ 19 Verletzung der Geheimhaltungspflicht§ 19a Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen§ 20 Bußgeldvorschriften§ 21 Festsetzung von Ordnungsgeld§ 21a Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle§ 22 Erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften§ 23 Inkrafttreten
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