Allgemeine Vorschriften
Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Abschnitt 1: Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
§ 6 AbfallhierarchieAbschnitt 2: Kreislaufwirtschaft
§ 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft§ 7a Chemikalien- und Produktrecht§ 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen§ 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung§ 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle§ 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft§ 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme§ 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme§ 13 Pflichten der Anlagenbetreiber§ 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen VerwertungAbschnitt 3: Abfallbeseitigung
§ 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung§ 16 Anforderungen an die AbfallbeseitigungAbschnitt 4: Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
§ 17 Überlassungspflichten§ 18 Anzeigeverfahren für Sammlungen§ 19 Duldungspflichten bei Grundstücken§ 20 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger§ 21 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen§ 22 Beauftragung DritterProduktverantwortung
§ 23 Produktverantwortung§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht§ 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung§ 26a Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle§ 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
Planungsverantwortung
Abschnitt 1: Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
§ 28 Ordnung der Abfallbeseitigung§ 29 Durchführung der AbfallbeseitigungAbschnitt 2: Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
§ 30 Abfallwirtschaftspläne§ 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen§ 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit§ 33 AbfallvermeidungsprogrammeAbschnitt 3: Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
§ 34 Erkundung geeigneter Standorte§ 35 Planfeststellung und Genehmigung§ 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen§ 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns§ 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren§ 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen§ 40 Stilllegung§ 41 Emissionserklärung§ 42 Zugang zu Informationen§ 43 Anforderungen an Deponien§ 44 Kosten der Ablagerung von AbfällenAbsatzförderung und Abfallberatung
Überwachung
§ 47 Allgemeine Überwachung§ 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle§ 49 Registerpflichten§ 50 Nachweispflichten§ 51 Überwachung im Einzelfall§ 52 Anforderungen an Nachweise und Register§ 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen§ 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen§ 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge
Entsorgungsfachbetriebe
Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Schlussbestimmungen
§ 62 Anordnungen im Einzelfall§ 63 Geheimhaltung und Datenschutz§ 64 Elektronische Kommunikation§ 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union§ 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr§ 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen§ 68 Anhörung beteiligter Kreise§ 69 Bußgeldvorschriften§ 70 Einziehung§ 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts§ 72 ÜbergangsvorschriftAnlage 1 BeseitigungsverfahrenAnlage 2 VerwertungsverfahrenAnlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der TechnikAnlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3)Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie