GEGGebäudeenergiegesetz

Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1: Allgemeiner Teil

§ 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude§ 11 Mindestwärmeschutz§ 12 Wärmebrücken§ 13 Dichtheit§ 14 Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2: Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1: Wohngebäude
§ 15 Gesamtenergiebedarf§ 16 Baulicher Wärmeschutz§ 17 Aneinandergereihte Bebauung
Unterabschnitt 2: Nichtwohngebäude
§ 18 Gesamtenergiebedarf§ 19 Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3: Berechnungsgrundlagen und -verfahren

§ 20 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes§ 21 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes§ 22 Primärenergiefaktoren§ 23 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien§ 24 Einfluss von Wärmebrücken§ 25 Berechnungsrandbedingungen§ 26 Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes§ 27 Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude§ 28 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen§ 29 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden§ 30 Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude§ 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude§ 32 Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude§ 33 Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4: (weggefallen)

§ 34 (weggefallen)§ 35 (weggefallen)§ 36 (weggefallen)§ 37 (weggefallen)§ 38 (weggefallen)§ 39 (weggefallen)§ 40 (weggefallen)§ 41 (weggefallen)§ 42 (weggefallen)§ 43 (weggefallen)§ 44 (weggefallen)§ 45 (weggefallen)

Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1: Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1: Veränderungsverbot
§ 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften
Unterabschnitt 2: Betreiberpflichten
§ 58 Betriebsbereitschaft§ 59 Sachgerechte Bedienung§ 60 Wartung und Instandhaltung§ 60a Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen§ 60b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen§ 60c Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Abschnitt 2: Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1: Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
§ 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe§ 62 Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist§ 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe
Unterabschnitt 2: Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
§ 65 Begrenzung der elektrischen Leistung§ 66 Regelung der Be- und Entfeuchtung§ 67 Regelung der Volumenströme§ 68 Wärmerückgewinnung
Unterabschnitt 3: Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
§ 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen§ 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
Unterabschnitt 4: Anforderungen an Heizungsanlagen; Betriebsverbot für Heizkessel
§ 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage§ 71a Gebäudeautomation§ 71b Anforderungen bei Anschluss an ein Wärmenetz und Pflichten für Wärmenetzbetreiber§ 71c Anforderungen an die Nutzung einer Wärmepumpe§ 71d Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung§ 71e Anforderungen an eine solarthermische Anlage§ 71f Anforderungen an Biomasse und Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate§ 71g Anforderungen an eine Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse§ 71h Anforderungen an eine Wärmepumpen- oder eine Solarthermie-Hybridheizung§ 71i Allgemeine Übergangsfrist§ 71j Übergangsfristen bei Neu- und Ausbau eines Wärmenetzes§ 71k Übergangsfristen bei einer Heizungsanlage, die sowohl Gas als auch Wasserstoff verbrennen kann; Festlegungskompetenz§ 71l Übergangsfristen bei einer Etagenheizung oder einer Einzelraumfeuerungsanlage§ 71m Übergangsfrist bei einer Hallenheizung§ 71n Verfahren für Gemeinschaften der Wohnungseigentümer§ 71o Regelungen zum Schutz von Mietern§ 71p Verordnungsermächtigung zu dem Einsatz von Kältemitteln in elektrischen Wärmepumpen und Wärmepumpen-Hybridheizungen§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen§ 73 Ausnahme

Abschnitt 3: Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74 Betreiberpflicht§ 75 Durchführung und Umfang der Inspektion§ 76 Zeitpunkt der Inspektion§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals§ 78 Inspektionsbericht; Registriernummern

Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

Übergangsvorschriften

§ 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien§ 111 Allgemeine Übergangsvorschriften§ 112 Übergangsvorschriften für Energieausweise§ 113 Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen§ 114 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik§ 115 Übergangsvorschrift für GeldbußenAnlage 1 (zu § 15 Absatz 1)Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)Anlage 2 (zu § 18 Absatz 1)Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)Anlage 3 (zu § 19)Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1)PrimärenergiefaktorenAnlage 5 (zu § 31 Absatz 1)Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes WohngebäudeAnlage 6 (zu § 32 Absatz 3)Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes NichtwohngebäudeAnlage 7 (zu § 48)Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden GebäudenAnlage 8 (zu den §§ 69 und 70)Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und ArmaturenAnlage 9 (zu § 85 Absatz 6)Umrechnung in TreibhausgasemissionenAnlage 10 (zu § 86)Energieeffizienzklassen von WohngebäudenAnlage 11 (zu § 88 Absatz 2 Nummer 2)Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen