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Verweise
in Anlage 2 GEG

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Gebäudeenergiegesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1769 - 1773)
NummerBauteile/SystemeEigenschaft
(zu den Nummern 1.1 bis 1.13)
Referenzausführung/Wert
(Maßeinheit)
Raum-
Solltemperaturen
im Heizfall
≥ 19 °C
Raum-
Solltemperaturen
im Heizfall
von 12 bis < 19 °C
1.1Außenwand (einschließlich Einbauten, wie Rollladen-
kästen), Geschossdecke
gegen Außenluft
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,28 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)
1.2Vorhangfassade
(siehe auch Nummer 1.14)
WärmedurchgangskoeffizientU = 1,4 W/(m2·K)U = 1,9 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,48g = 0,60
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA= 0,72τv,D65,SNA= 0,78
1.3Wand gegen Erdreich,
Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten
Räumen (außer Abseitenwände nach Nummer 1.4)
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,35 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)
1.4Dach (soweit nicht unter Nummer 1.5), oberste Geschossdecke, Wände zu
Abseiten
WärmedurchgangskoeffizientU = 0,20 W/(m2·K)U = 0,35 W/(m2·K)
1.5GlasdächerWärmedurchgangskoeffizientUW= 2,7 W/(m2·K)UW= 2,7 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,63g = 0,63
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA= 0,76τv,D65,SNA= 0,76
1.6LichtbänderWärmedurchgangskoeffizientUW= 2,4 W/(m2·K)UW= 2,4 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,55g = 0,55
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA= 0,48τv,D65,SNA= 0,48
1.7LichtkuppelnWärmedurchgangskoeffizientUW= 2,7 W/(m2·K)UW= 2,7 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,64g = 0,64
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA= 0,59τv,D65,SNA= 0,59
1.8Fenster, Fenstertüren
(siehe auch Nummer 1.14)
WärmedurchgangskoeffizientUW= 1,3 W/(m2·K)UW= 1,9 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,60g = 0,60
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA= 0,78τv,D65,SNA= 0,78
1.9Dachflächenfenster
(siehe auch Nummer 1.14)
WärmedurchgangskoeffizientUW= 1,4 W/(m2·K)UW= 1,9 W/(m2·K)
Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungg = 0,60g = 0,60
Lichttransmissionsgrad der Verglasungτv,D65,SNA= 0,78τv,D65,SNA= 0,78
1.10Außentüren; Türen gegen unbeheizte Räume; ToreWärmedurchgangskoeffizientU = 1,8 W/(m2·K)U = 2,9 W/(m2·K)
1.11Bauteile in den Nummern 1.1
und 1.3 bis 1.10
WärmebrückenzuschlagΔUWB=
0,05 W/(m2·K)
ΔUWB=
0,1 W/(m2·K)
1.12GebäudedichtheitKategorie nach DIN V 18599-2: 2018-09 Tabelle 7Kategorie I
1.13Tageslichtversorgung bei Sonnen- oder Blendschutz oder bei Sonnen- und BlendschutzTageslichtversorgungsfaktor CTL,Vers,SAnach DIN V 18599-4: 2018-09
kein Sonnen- oder Blendschutz
vorhanden: 0,70
Blendschutz vorhanden: 0,15
1.14SonnenschutzvorrichtungFür das Referenzgebäude ist die tatsächliche Sonnenschutzvorrichtung des zu errichtenden Gebäudes anzunehmen; sie ergibt sich gegebenenfalls aus den Anforderungen zum sommerlichen Wärmeschutz nach § 14 oder aus Erfordernissen des Blendschutzes.
Soweit hierfür Sonnenschutzverglasung zum Einsatz kommt, sind für diese Verglasung folgende Kennwerte anzusetzen:
anstelle der Werte der Nummer 1.2
Gesamtenergiedurchlassgrad der
Verglasung g                 g = 0,35
Lichttransmissionsgrad der
Verglasung τv,D65,SNA              τv,D65,SNA= 0,58
anstelle der Werte der Nummern 1.8 und 1.9:
Gesamtenergiedurchlassgrad der
Verglasung g                 g = 0,35
Lichttransmissionsgrad der
Verglasung τv,D65,SNA             τv,D65,SNA= 0,62
2Solare Wärmegewinne über opake BauteileWie beim zu errichtenden Gebäude
3.1Beleuchtungsartdirekt/indirekt mit elektronischem Vorschaltgerät und stabförmiger Leuchtstofflampe
3.2Regelung der BeleuchtungPräsenzkontrolle:
in Zonen der Nutzungen 4, 15 bis 19, 21
und 31*:                         mit Präsenzmelder
im Übrigen:                                 manuell
Konstantlichtkontrolle/tageslichtabhängige Kontrolle:
in Zonen der Nutzungen 5, 9, 10, 14, 22.1 bis 22.3, 29, 37 bis 40*:
Konstantlichtkontrolle gemäß DIN V 18599-4: 2018-09 Abschnitt 5.4.6
in Zonen der Nutzungen 1 bis 4, 8, 12, 28, 31 und 36*:
tageslichtabhängige Kontrolle, Kontrollart „gedimmt, nicht ausschaltend“ gemäß DIN V 18599-4: 2018-09 Abschnitt 5.5.4 (einschließlich Konstantlichtkontrolle)
im Übrigen:                                 manuell
4.1Heizung (Raumhöhen ≤ 4 m)
Wärmeerzeuger
Brennwertkessel (verbessert, nach 1994) nach DIN V 18599-5: 2018-09, Erdgas, Aufstellung außerhalb der thermischen Hülle, Wasserinhalt
> 0,15 l/kW
4.2Heizung (Raumhöhen ≤ 4 m)
Wärmeverteilung
bei statischer Heizung und Umluftheizung (dezentrale Nachheizung in RLT-Anlage):
Zweirohrnetz, außen liegende Verteilleitungen im unbeheizten Bereich, innen liegende Steigstränge, innen liegende Anbindeleitungen, Systemtemperatur 55/45 °C, ausschließlich statisch hydraulisch abgeglichen, Δp const, Pumpe auf Bedarf ausgelegt, Pumpe mit intermittierendem Betrieb, keine Überströmventile, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslängen und die Umgebungstemperaturen gemäß den Standardwerten nach DIN V 18599-5: 2018-09 zu ermitteln.
bei zentralem RLT-Gerät:
Zweirohrnetz, Systemtemperatur 70/55 °C, ausschließlich statisch hydraulisch abgeglichen, Δp const, Pumpe auf Bedarf ausgelegt, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslängen und die Lage der Rohrleitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen.
4.3Heizung (Raumhöhen ≤ 4 m)
Wärmeübergabe
bei statischer Heizung:
freie Heizflächen an der Außenwand (bei Anordnung vor Glasflächen mit Strahlungsschutz), ausschließlich statisch hydraulisch abgeglichen, P-Regler (nicht zertifiziert), keine Hilfsenergie
bei Umluftheizung (dezentrale Nachheizung in RLT-Anlage):
Regelgröße Raumtemperatur, hohe Regelgüte.
4.4Heizung (Raumhöhen > 4 m)Dezentrales Heizsystem:
Wärmeerzeuger gemäß DIN V 18599-5: 2018-09 Tabelle 52:
Dezentraler Warmlufterzeuger
nicht kondensierend
Leistung 25 bis 50 kW je Gerät
Energieträger Erdgas
Leistungsregelung 1 (einstufig oder mehrstufig/modulierend ohne Anpassung der Verbrennungsluftmenge)
Wärmeübergabe gemäß DIN V 18599-5: 2018-09 Tabelle 16 und Tabelle 22:
Radialventilator, Auslass horizontal, ohne Warmluftrückführung, Raumtemperaturregelung P-Regler (nicht zertifiziert)
5.1Warmwasser
zentrales System
Wärmeerzeuger:
allgemeine Randbedingungen gemäß DIN V 18599-8: 2018-09 Tabelle 6, Solaranlage mit Flachkollektor (nach 1998) zur ausschließlichen Trinkwassererwärmung nach DIN V 18599-8: 2018-09 mit Standardwerten gemäß Tabelle 19 bzw. Abschnitt 6.4.3, jedoch abweichend auch für zentral warmwasserversorgte Nettogrundflächen über 3 000 m2
Restbedarf über Wärmeerzeuger der Heizung
Wärmespeicherung:
bivalenter, außerhalb der thermischen Hülle aufgestellter Speicher nach DIN V 18599-8: 2018-09 Abschnitt 6.4.3
Wärmeverteilung:
mit Zirkulation, für den Referenzfall sind die Rohrleitungslänge und die Lage der Rohrleitungen wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen.
5.2Warmwasser
dezentrales System
hydraulisch geregelter Elektro-Durchlauferhitzer, eine Zapfstelle und 6 Meter Leitungslänge
pro Gerät bei Gebäudezonen, die einen Warmwasserbedarf von höchstens 200 Wh / (m2· d) aufweisen
6.1Raumlufttechnik
Abluftanlage
spezifische Leistungsaufnahme Ventilator PSFP= 1,0 kW/(m3/s)
6.2Raumlufttechnik
Zu- und Abluftanlage
Luftvolumenstromregelung:
Soweit für Zonen der Nutzungen 4, 8, 9, 12, 13, 23, 24, 35, 37 und 40* eine Zu- und Abluftanlage vorgesehen wird, ist diese mit bedarfsabhängiger Luftvolumenstromregelung Kategorie IDA-C4 gemäß DIN V 18599-7: 2018-09 Abschnitt 5.8.1 auszulegen.
Spezifische Leistungsaufnahme:
Zuluftventilator PSFP= 1,5 kW/(m3/s)
Abluftventilator PSFP= 1,0 kW/(m3/s)
Erweiterte PSFP-Zuschläge nach DIN EN 16798-3: 2017-11 Abschnitt 9.5.2.2 können für HEPA-Filter, Gasfilter sowie Wärmerückführungsbauteile der Klassen H2 oder H1 nach DIN EN 13053:2007-11 angerechnet werden.
Wärmerückgewinnung über Plattenwärmeübertrager:
Temperaturänderungsgrad  ηt,comp= 0,6
Zulufttemperatur        18 °C
Druckverhältniszahl      fP= 0,4
Luftkanalführung:        innerhalb des Gebäudes
bei Kühlfunktion:       Auslegung für 6/12 °C,
              keine indirekte Verdunstungskühlung
6.3Raumlufttechnik
Luftbefeuchtung
für den Referenzfall ist die Einrichtung zur Luftbefeuchtung wie beim zu errichtenden Gebäude anzunehmen
6.4Raumlufttechnik
Nur-Luft-Klimaanlagen
als kühllastgeregeltes Variabel-Volumenstrom-System ausgeführt:
Druckverhältniszahl:      fP= 0,4
                 konstanter Vordruck
Luftkanalführung: innerhalb des Gebäudes
7Raumkühlung
Kältesystem:
Kaltwasser-Ventilatorkonvektor, Brüstungsgerät
Kaltwassertemperatur      14/18 °C
Kaltwasserkreis Raumkühlung:
Überströmung         10 %
spezifische elektrische Leistung der Verteilung Pd,spez= 30 Wel/kWKälte
hydraulisch abgeglichen,
geregelte Pumpe, Pumpe hydraulisch entkoppelt,
saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung nach
DIN V 18599-7: 2018-09, Anhang D
8KälteerzeugungErzeuger:
Kolben/Scrollverdichter mehrstufig schaltbar, R134a, außenluftgekühlt, kein Speicher, Baualterfaktor fc,B= 1,0, Freikühlfaktor fFC= 1,0
Kaltwassertemperatur:
bei mehr als 5 000 m2mittels Raumkühlung
konditionierter Nettogrundfläche, für diesen
Konditionierungsanteil            14/18 °C
im Übrigen:                  6/12 °C
Kaltwasserkreis Erzeuger inklusive RLT-Kühlung:
Überströmung                 30 %
spezifische elektrische Leistung der Verteilung Pd,spez= 20 Wel/kWKälte
hydraulisch abgeglichen,
ungeregelte Pumpe, Pumpe hydraulisch entkoppelt,
saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung nach DIN V 18599-7: 2018-09, Anhang D,
Verteilung außerhalb der konditionierten Zone.
Der Primärenergiebedarf für das Kühlsystem und die Kühlfunktion der raumlufttechnischen Anlage darf für Zonen der Nutzungen 1 bis 3, 8, 10, 16, 18 bis 20 und 31nur zu 50 % angerechnet werden.
9GebäudeautomationKlasse C nach DIN V 18599-11: 2018-09
Quelle: BMJ
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