FKAGFinanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz

Zuständigkeit und Anwendungsbereich

Begriffsbestimmungen

Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank

Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und dem Gemeinsamen Ausschuss

Aufgaben der Bundesanstalt als Koordinator

Ermittlung eines Finanzkonglomerats

Zugehörigkeit zur Finanzbranche

Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten

Berechnung der Zugehörigkeit zur Finanzbranche und der Erheblichkeit von konsolidierten oder aggregierten Tätigkeiten

Schwellenwerte für die Einstufung als Finanzkonglomerat

Feststellung eines Finanzkonglomerats

Übergeordnetes Unternehmen

Befreiung und Freistellung von der zusätzlichen Beaufsichtigung

Ausnahme von der laufenden Beaufsichtigung

Erweiterung der zusätzlichen Beaufsichtigung

Bezugnahme auf Bilanzsumme oder auf Solvabilitätsanforderungen

Eigenmittelausstattung

Berechnung der Eigenmittel

Freistellung von den Eigenmittelanforderungen

Festsetzung von Korrekturposten

Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln auf Konglomeratsebene

Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen über die angemessene Eigenmittelausstattung

Risikokonzentrationen und konglomeratsinterne Transaktionen

Verordnungsermächtigung für nähere Bestimmungen zu Risikokonzentrationen und konglomeratsinternen Transaktionen

Besondere organisatorische Pflichten

Prognoserechnungen

Begründung von Unternehmensbeziehungen

Gemischte Finanzholding-Gesellschaften

Auskünfte und Prüfungen

Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen

Sofortige Vollziehbarkeit

Bußgeldvorschriften

Übergangsvorschriften zu § 23