ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZivilrechtZivilprozessrecht
Nat. Zivilprozessrecht
Im Falle der Aufhebung des Verfahrens ist das Grundbuchamt um Löschung des Versteigerungsvermerks zu ersuchen.
Quelle: BMJ
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