VwVfG NRW
Verweise
in § 62 VwVfG NRW
VwVfG NRW
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
Soweit sich aus den §§ 54 bis 61 nichts Abweichendes ergibt, gelten die übrigen Vorschriften dieses Gesetzes. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend.
Quelle: Justizportal NRW
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