VVG Versicherungsvertragsgesetz
VVG
Versicherungsvertragsgesetz
Spezialisierungen
Versicherungsrecht
Ist als Leistung des Versicherers die Zahlung eines Kapitals vereinbart, sind die §§ 159 und 160 entsprechend anzuwenden.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Versicherungsrecht
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