VVG Versicherungsvertragsgesetz
VVG
Versicherungsvertragsgesetz
Spezialisierungen
Versicherungsrecht
Zeigt der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall an, hat der Versicherer ihn auf vertragliche Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltende Fristen in Textform hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, kann sich der Versicherer auf Fristversäumnis nicht berufen.
Quelle: BMJ
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zu Versicherungsrecht
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