VorVfG NRW
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in § 5 VorVfG NRW

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Vorschaltverfahrensgesetz NRW

Dieses Gesetz tritt am 1. März 1979 in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2009 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.
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