VO VwVG NRW
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in § 22 VO VwVG NRW

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Ausführungsverordnung VwVG NRW

Für Zwangsvollstreckungen, die durch Gerichtsvollzieher oder durch Vollziehungsbeamte der Justiz ausgeführt werden (§ 11 Absatz 3 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW), gelten die Bestimmungen der §§ 8 bis 24 nicht.
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