VkBkmG Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz
VkBkmG
Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz
Öffentliches RechtVerfassungsrecht
Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Sobald die Ausgabe des Bundesgesetzblatts auf der Internetseite www.recht.bund.de wieder möglich ist, werden dort die nach den §§ 8 und 9 ausgegebenen Nummern des Bundesgesetzblatts unverzüglich bereitgestellt.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
Notizen
zu § 12 VkBkmG
Keine Notizen vorhanden.