Verweise
in § 1 VIG
VIG
Verbraucherinformationsgesetz
Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über
- 1.
- Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie
- 2.
- Produkte, die dem Artikel 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023/988 unterfallen (Produkte).
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
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Dokumente
zu Lebensmittelrecht
Notizen
zu § 1 VIG
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