VerpackG Verpackungsgesetz
VerpackG
Verpackungsgesetz
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Energie- & Umweltrecht
Beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallende restentleerte Verpackungen sind, unbeschadet der Vorgaben nach der Gewerbeabfallverordnung, einer vom gemischten Siedlungsabfall getrennten Sammlung gemäß den nachfolgenden Vorschriften zuzuführen.
Quelle: BMJ
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