TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz
TzBfG
Teilzeit- und Befristungsgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Gesetz benachteiligen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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