TVG
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Verweise
in § 13 TVG

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Tarifvertragsgesetz

(1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
(2) Tarifverträge, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen sind, unterliegen diesem Gesetz.
(3) § 4a ist nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am 10. Juli 2015 gelten.
Quelle: BMJ
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