StVollzG Strafvollzugsgesetz
StVollzG
Strafvollzugsgesetz
Strafrecht
Strafprozessrecht
Die Sicherungsverwahrung einer Frau kann auch in einer für den Vollzug der Freiheitsstrafe bestimmten Frauenanstalt durchgeführt werden, wenn diese Anstalt für die Sicherungsverwahrung eingerichtet ist.
Quelle: BMJ
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