StPO
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in § 34a StPO

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Strafprozessordnung

Strafrecht

Strafprozessrecht

Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.
Quelle: BMJ
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