Verweise
in § 32d StPO
StPO
Strafprozessordnung
Verteidiger und Rechtsanwälte sollen den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument übermitteln. Die folgenden Dokumente müssen sie elektronisch übermitteln:
- 1.
- die Berufung, ihre Begründung und ihre Rücknahme,
- 2.
- die Revision, ihre Begründung, ihre Rücknahme und die Gegenerklärung,
- 3.
- den Einspruch gegen den Strafbefehl und seine Rücknahme,
- 4.
- die Privatklage und
- 5.
- die Anschlusserklärung bei der Nebenklage.
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
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