StBerG Steuerberatungsgesetz
StBerG
Steuerberatungsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
(1) Wenn eine Gesellschaft vor dem 1. August 2022 als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt wurde, gilt diese Anerkennung als Anerkennung der Berufsausübungsgesellschaft im Sinne des § 53.
(2) Berufsausübungsgesellschaften, die
- 1.
- am 1. August 2022 bestanden,
- 2.
- nach § 53 Absatz 1 anerkennungsbedürftig sind und
- 3.
- nicht nach Absatz 1 als anerkannt gelten,
Quelle: BMJ
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zu Recht der juristischen Berufe
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