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in § 157c StBerG

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Steuerberatungsgesetz

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Recht der juristischen Berufe

§ 36 Absatz 2 in der Fassung des Artikels 5 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1746) ist erstmals auf Prüfungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.
Quelle: BMJ
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