SpkG NRW
Verweise
in § 43 SpkG NRW
SpkG NRW
Sparkassengesetz NRW
Die Sparkasse trägt die Versorgungslasten für die ehemaligen Dienstkräfte des Trägers, die bei Eintritt des Versorgungsfalles bei der Sparkasse tätig gewesen sind, sowie die Versorgungslasten für ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen.
Quelle: Justizportal NRW
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Dokumente
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