SGB XII Sozialhilfe
SGB XII
Sozialhilfe
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes der Pflegebedürftigen können gewährt werden,
- 1.
- soweit sie angemessen sind und
- 2.
- durch sie
- a)
- die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert werden kann oder
- b)
- eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sozialrecht
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