SGB XII Sozialhilfe
SGB XII
Sozialhilfe
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Sozialrecht
Soweit häusliche Pflege ausreicht, soll der Träger der Sozialhilfe darauf hinwirken, dass die häusliche Pflege durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahestehen, oder als Nachbarschaftshilfe übernommen wird.
Quelle: BMJ
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