SGB XI
Verweise
in Anlage 2 SGB XI

SGB XI  
Soziale Pflegeversicherung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Sozialrecht

ModuleGewichtung
Keine
1
Geringe
2
Erhebliche
3
Schwere
4
Schwerste
1Mobilität10 %0 – 12 – 34 – 56 – 910 – 15Summe der
Einzelpunkte
im Modul 1
2,557,510Gewichtete Punkte im
Modul 1
2Kognitive und
kommunikative
Fähigkeiten
15 %0 – 12 – 56 – 1011 – 1617 – 33Summe der
Einzelpunkte
im Modul 2
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen1 – 23 – 45 – 67 – 65Summe der
Einzelpunkte
im Modul 3
Höchster Wert
aus Modul 2 oder Modul 3
3,757,511,2515Gewichtete Punkte für die Module 2 und 3
4Selbstversorgung40 %0 – 23 – 78 – 1819 – 3637 – 54Summe der
Einzelpunkte
im Modul 4
10203040Gewichtete Punkte im
Modul 4
5Bewältigung von und selbständiger Umgang mit
krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
und Belastungen
20 %12 – 34 – 56 – 15Summe der
Einzelpunkte
im Modul 5
5101520Gewichtete Punkte im
Modul 5
6Gestaltung des
Alltagslebens und sozialer Kontakte
15 %1 – 34 – 67 – 1112 – 18Summe der
Einzelpunkte
im Modul 6
3,757,511,2515Gewichtete Punkte im
Modul 6
7Außerhäusliche
Aktivitäten
Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungs- und Pflegeplanung ableiten zu können.
8Haushaltsführung
Quelle: BMJ
Import:
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Schemata
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Notizen
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