SGB XI Soziale Pflegeversicherung
SGB XI
Soziale Pflegeversicherung
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Sozialrecht
Pflegebedürftige haben bei der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen im Sinne des § 40a Anspruch auf ergänzende Unterstützungsleistungen durch nach diesem Buch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen.
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Schemata
zu Sozialrecht
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zu § 39a SGB XI
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