SchwarzArbG
Verweise
in § 22 SchwarzArbG

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Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

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Arbeits- & Dienstvertragsrecht

Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften der Abgabenordnung sinngemäß für das Verwaltungsverfahren der Behörden der Zollverwaltung nach diesem Gesetz.
Quelle: BMJ
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