SchwarzArbG Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
SchwarzArbG
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
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Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Werden Zeugen und Sachverständige von den Behörden der Zollverwaltung herangezogen, so erhalten sie auf Antrag in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Entschädigung oder Vergütung.
Quelle: BMJ
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zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
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