Verweise
in § 9 RAVPV
RAVPV
Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung
Die Bundesrechtsanwaltskammer führt ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern eingetragenen Personen und Berufsausübungsgesellschaften. Es trägt die Bezeichnung „Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis“.
Quelle: BMJ
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